ComputerService-Wernstedt

ComputerService-Wernstedt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ComputerService-Wernstedt


 
§1 Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen ComputerService-Wernstedt und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote vom ComputerService-Wernstedt sind freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. ComputerService-Wernstedt ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware oder sonstigen Leistung an den Kunden erklärt werden. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit die Bestätigung vom ComputerService-Wernstedt in Schriftform.


§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer und die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten. Die Ablehnung von Schecks und Kreditkarten behält sich ComputerService-Wernstedt ausdrücklich vor.

Zahlungen an ComputerService-Wernstedt sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort in bar fällig (ohne Abzug). Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Auch ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur in diesen Fällen zu.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen u. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden abhängig zu machen.
Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, aus denen sich drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergeben, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen - auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

§4 Installationsleistungen
Nach erfolgter Serviceleistung an Ihrem PC, werden grundsätzlich am Ort der Aufstellung des Gerätes vom ComputerService-Wernstedt mit dem Kunde die erfolgten Serviceleistungen überprüft. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelung etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Kunden) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch ComputerService-Wernstedt.

§5 Reparaturleistungen
Erbrachte Arbeitszeitleistungen vom ComputerService-Wernstedt sind in jedem Fall  - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von ComputerService-Wernstedt nicht zu vertreten ist. Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ComputerService-Wernstedt zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet ComputerService-Wernstedt, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt ComputerService-Wernstedt keine Haftung.

§6 Haftungsausschluss
Wir weisen darauf hin, dass der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich ist. Für Datenverlust, der bei Arbeiten am PC entstehen kann, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Datensicherungen, die wir im Auftrag des Kunden durchführen sollen.
Wir haften nicht für:
-Transportschäden, Diebstahl oder Verlust bei uns oder allen direkten oder indirekten Sub-Unternehmen.
-Wenn eine durch uns eventuell beschädigte Hardware nicht mehr produziert wird.
-für nicht entdeckte Viren
-Funktion oder Kompatibilität von Betriebssystemen und/oder anderer Software nach Reparatur, Tests oder Diagnose.
-Bei Ablehnung der Reparatur: Bei eventuellem Rückbau entstandene zusätzliche Defekte.
-Verlust von Softwarelizenzen auf Grund der geänderten (reparierten) Hardware.
-Kosten aus Terminverlusten, auch bei fahrlässiger Zeitverzögerung.
-Versteckte Defekte (z.B. verschmutzte, alte, korrodierte Teile) die nach/während einer Reparatur auftreten.
-Zu geringe Ressourcen (z.B. bei Ram, CPU, Festplatten) für den sinnvollen Betrieb nach beauftragter Reparatur/Änderung.
-Sach- oder Personenschäden die durch Transport der Geräte oder Reparaturen beim Kunden entstanden sind.

§7 Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber ComputerService-Wernstedt dafür, dass er die von ComputerService-Wernstedt geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten ComputerService-Wernstedt im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
ComputerService-Wernstedt weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
ComputerService-Wernstedt verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernommen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben werden, sofern hierzu keine rechtlich Verpflichtung vorliegt.

§8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ComputerService-Wernstedt und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von ComputerService-Wernstedt Gerichtsstand. ComputerService-Wernstedt ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von ComputerService-Wernstedt Erfüllungsort.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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